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Haftungsrecht: Kratzer im Lack aufgrund der Benutzung der Waschstraße

Der Betreiber einer Waschstraße muss die Schäden an einem Pkw ersetzen, wenn dieser nach Benutzung der Waschstraße an einer Seite mehrere Kratzer im Lack aufweist und 

weitere Fahrzeuge nach Durchfahrt der Waschstraße die gleichen Schäden vorweisen. |

 

So entschied es das Amtsgericht Mülheim. Nach Ansicht des Gerichts stelle die Gleichartigkeit der Schäden (leicht bogenförmige Kratzer in vergleichbarer Höhe) ein Indiz dafür dar, dass die Schäden in der Waschanlage durch den mechanischen Vorgang einer automatischen Bürste entstanden seien.

 

Quelle | AG Mülheim, Urteil vom 1.8.2013, 23 C 1428/12,

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